Zijn agressie bracht de 51-jarige in de rechtbank.
De Strafrechter : "Uw gedrag kan te wijten zijn aan een ziekte. De ziekte kan ook een excuus zijn om uw wil op te leggen."
http://www.augsburger-allgemeine.de/Hom ... ,4293.html
Ein Zeckenbiss hat das Leben eines heute 51-jährigen Freiburgers völlig auf den Kopf gestellt. Zwölf Jahre ist es her, da wurden bei dem Gärtner eine FSME-Virusinfektion und eine Borelliose diagnostiziert. Die von einer Zecke übertragenen Krankheiten hatten schwere Folgen: Das Gehirn des Mannes wurde in Mitleidenschaft gezogen, seine Persönlichkeit veränderte sich stark.
Seine Aggressionen brachten den 51-Jährigen jetzt vor Gericht. Er habe seine Frau nach verbalen Auseinandersetzungen mehrmals geschlagen und gewürgt, so die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Der 51-Jährige, der ohne Verteidiger vor Gericht stand, gab diese Taten unumwunden zu, war jedoch der Auffassung, dass seine Frau Schuld an seinen Ausbrüchen habe: Sie habe nicht das Weite gesucht, obwohl er bereits sehr erregt gewesen sei; sie habe ihn sogar am Arm festgehalten, was ihn – bedingt durch seine Krankheit – noch mehr in Rage gebracht habe.
Strafrichterin Karen Heise ließ diese Schuldzuweisung nicht stehen: "Ihr Verhalten kann auf einer Krankheit beruhen. Die Krankheit kann aber auch eine Ausrede sein, um seinen Willen durchzusetzen."
Der Angeklagte mochte dieser Argumentation nicht folgen. Seit 20 Jahren, so berichtete er, sei er mit seiner Frau verheiratet und bis zum Zeckenbiss sei die Ehe gut gewesen. Aufgrund der Infektionen habe er keine Kraft mehr zum Arbeiten gehabt, sei frühberentet worden. Eine weitere Folge des Zeckenbisses sei, dass er an Schlafapnoe leide. Das bedeute, dass er jede Nacht an eine Beatmungsmaschine angeschlossen werden müsse.
Gefragt, wie er zu den Körperverletzungen stehe, antwortete der 51-Jährige: "Damals war es mir egal, was mit meiner Frau passierte. Wenn sie mich nicht gereizt hätte, wäre das nicht passiert. Heute bin ich mit Medikamenten eingestellt, da geht es mir besser. Da bleibe ich ruhiger. Heute weiß ich, dass meine Frau ein Trauma hat und dass es besser ist, wenn ich mich trenne." Eine Entschuldigung konnte er sich aber nicht abringen.
Seine Frau bestätigt, dass die Ehe eine gute gewesen sei. Erst in den Jahren nach dem Zeckenbiss sei es problematisch geworden. 2005 habe sie mit dem Arbeiten aufgehört, weil er wegen der Schlafapnoe nicht mehr unbeaufsichtigt zu Hause bleiben konnte. Seit 2007 sei er immer aggressiver geworden. Sie habe kaum noch etwas gesagt, um ihn nicht zu reizen: "Ihn hat alles genervt." Nach der Todesangst, die sie durchlebt habe, könne sie ihrem Mann nicht mehr vertrauen. Sie werde deshalb die Scheidung einreichen. Seit Oktober 2009 lebten sie bereits in getrennten Wohnungen.
Die Persönlichkeitsveränderung des Angeklagten nach dem Zeckenbiss wurden von einem Gutachter festgestellt. Im Spätsommer, nach den Körperverletzungen, war der 51-Jährige stationär in die Psychiatrie eingewiesen worden. Dort gelang es mit Hilfe von Psychopharmaka, seine Aggressionen einzudämmen.
Angesichts dieser Tatsachen und der Vermutung, dass der bislang unbescholtene Angeklagte bei beiden Taten vermindert schuldfähig gewesen sein dürfte, schlug Strafrichterin Karen Heise eine Einstellung des Verfahrens vor. Die Bedingung: Der Angeklagte zahlt innerhalb von sechs Monaten 800 Euro Schmerzensgeld auf das Konto seiner Frau. Der 51-Jährige war damit einverstanden, ebenso Amtsanwalt Norbert Schindler als Vertreter der Staatsanwaltschaft. Auch die Ehefrau und ihre Anwältin Katja Ravat stimmten zu. Peter Sliwka